Gesetzliche Grundlagen
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Die bauaufsichtliche Anforderung an denBrandschutz ist durch die Klassifizierung von Baustoffen undBauteilen präzisiert nach DIN4102 , Teil1 , in allen Bundesländernbauaufsichtlich eingeführt und Bestand geltendenBaurechts.
Die brennbaren Baustoffe werden auf ihrVerhalten in der Brandentstehungsphase, die nichtbrennbaren auf ihrVerhalten in einem vollentwickelten Brand geprüft und beurteiltnach Baustoffklassen.
Die DIN 4102 besteht aus 18 Teilen mitfolgendem Inhalt:
Teil 1: Baustoffe (Anforderungen,Prüfungen)
Teil 2: Bauteile (Anforderungen, Prüfungen)
Teil 3: Brandwände, nichttragende Außenwände
Teil 4: Klassifizierte Baustoffe, Bauteile etc.
Teil 5: Feuerschutzabschlüsse
Teil 6: Lüftungsleitungen
Teil 7: Bedachungen
Teil 8: (Kleinprüfstand)
Teil 9: Kabelabschottungen
Teil 10: noch offen
Teil 11: Rohrabschottungen, Installationskanäle
Teil 12: Funktionserhalt von Kabelanlagen
Teil 13: Brandschutzverglasungen
Teil 14: Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen
Teil 15/16: Brandschacht / Prüfungen
Teil 17: Schmelzpunkt von Mineralfaser-Dämmstoffen
Teil 18: Feuerschutzabschlüsse, selbstschließendDämmschichtbildner
bedürfen in jedem Fall einer Baustoffzulassung desDeutschen Institutes für Bautechnik Berlin (DiBt-Berlin). Für Dämmschichtbildner auf Kabelnkann der Nachweis des Brandverhaltens auch über ein Gutachteneiner benannten Prüfstelle geführt werden.
Baustoffklassen
Baustoffklasse Zusätzliches Kriterium Nachweis durch Beispiele A 1 nichtbrennbar ohne brennbare
Bestandteile
Baustoffe nach bestimmten Normen
DIN 4102
Teil 4
Beton, Ziegel
Sonstige
Prüfzeugnis
Kalzium-Silikat-
Platten
mit brennbaren Bestandteilen
Besonderer Nachweis ist erforderlich*
Mineralfaserplatten mit geringfügiger
Kunstharzbindung
A 2 nichtbrennbar Es sind brennbare Bestandteile vorhanden
Baustoffe nach bestimmten Normen
DIN 4102
Teil 4
Gipskartonplatten
Sonstige
Besonderer Nachweis ist erforderlich*
Gipsfaserplatten, Mineralfaser- erzeugnisse mit
Kunstharzbindung
B 1 schwerentflammbar Baustoffe nach bestimmten Normen
DIN 4102
Teil 4
Holzwolle-Leicht-
bauplatten, Hart-PVC
Sonstige
Besonderer Nachweis ist erforderlich*
PS-Schaum,
Spanplatten mit
Ausrüstung
B 2 normal- entflammbar Baustoffe nach bestimmten Normen
DIN 4102
Teil 4
Holz, Dachpappen
Sonstige
Prüfzeugnis
PU-Schaum
*z. Zt.: Besonderer Nachweis durchPrüfbescheid mit Prüfzeichen
neu: Allgemeine bauaufsichtlicheZulassung
Feuerwiderstandsklassen DIN4102
Bauteil
DIN 4102 Feuerwiderstandsklasse entsprechend einer Feuerwiderstandsdauer Min.
>=30
>= 60
>= 90
>= 120
>= 180
Wände, Decken, Träger und Stützen*
Teil 2 F 30
F 60
F 90
F 120
F 180
Brandwände
S
o
n
d
e
r
b
a
u
t
e
i
l
e
Nichtragende Außenwände*, Brüstungen
Teil 3 W 30
W 60
W 90
W 120
W 180
Feuerschutzabschlüsse
(Türen, Tore, Klappen)
Teil 5 T 30
T 60
T 90
T 120
T 180
Brandschutzverglasungen
Strahlungsundurchlässig
Teil 13 F 30
F 60
F 90
F 120
Strahlungsdurchlässig
G 30
G 60
G 90
G 120
Rohre und Formstücke für
Lüftungsleitungen
Teil 6 L 30
L 60
L 90
L 120
Absperrvorrichtungen für
Lüftungsleitungen
K 30
K 60
K 90
K 120
Kabelabschottungen
Teil 9 S 30
S 60
S 90
S 120
S 180
Installationsschächte und Kanäle
Teil 11 I 30
I 60
I 90
I 120
Rohrdurchführungen
R 30
R 60
R 90
R 120
Funktionserhalt elektrischer
Leitungen
Teil 12 E 30
E 60
E 90
E 120
* Für die Bewertung im bauaufsichtlichenNachweisverfahren werden die Bezeichnungen derFeuerwiderstandsklassen mit Zusatzbezeichnungen für dieverwendeten Baustoffe versehen (DIN 4102 Teil 2 Tabelle 2 und Teil 3Abschnitt 5.4):
A wenn dasBauteil in dem für die Klassifizierung maßgebendenQuerschnitt aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht (z.B. F90-A),
AB wenn dasBauteil in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffenbesteht (als wesentlich gelten alle tragenden aussteifenden Teile,bei raumabschließenden Bauteilen auch eine in Bauteilebenedurchgehende Schicht) (z.B. F 90 - AB)
B wenn dasBauteil über die Klassifizierung AB hinausgehend brennbareBaustoffe enthält (z.B. F 30 – B)